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VG Bremen, 12.07.2010 - 1 V 613/10 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08
Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung; …
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2010 - 1 V 613/10
Im Übrigen wird die Fähigkeit der Behördenleiterinnen und Behördenleiter, eine ihnen obliegende Entscheidung eigenverantwortlich zu treffen, dadurch, dass sie den Rat der weiteren Mitglieder der jeweiligen Schulleitungen einholen, nicht beeinträchtigt, sondern gestärkt (vgl. zu § 4 Abs. 4 AufnahmeVO a. F. OVG Bremen, Beschl. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08 -, NordÖR 2008, S. 537).a) Die von der Antragsgegnerin vorgenommene Bestimmung der Aufnahmefähigkeit, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. zum Übergang in die fünfte Jahrgangsstufe OVG Bremen, Beschl. v. 12.09.2008, a. a. O.), für die erste Jahrgangsstufe der Grundschule Burgdamm für das Schuljahr 2010/11 mit 44 Plätzen - zwei Klassenverbände mit je 22 Schülerinnen und Schülern - ist rechtlich nicht zu beanstanden.
- VG Bremen, 16.08.2012 - 1 V 985/12
Kein Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule Kirchhuchting zum Schuljahr 2012/13
Darüber hinaus müsste zugunsten der Antragstellerin eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 V 613/10).Gleiches gilt hinsichtlich der Teilnahme des Vertreters der Schulaufsichtsbehörde (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 12.07.2010, a. a. O.).